Abschiefassung
Meldung vom 28.: Da hatte ein Maja T. beziehungsweise dessen Anwalt sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, weil dem eine Abschiebung nach Ungarn drohte. Das Gericht hat dann auch einstweilige und eilig geurteilt, dass eine Abschiebung nicht zulässig wäre. Meinen die Exekutivbehörden: Zu spät, der ist schon abgeschoben. Das Gericht hat aber auch angeordnet, dass der Mann gegebenenfalls zurückgeholt werden muss.
Wenn sich jetzt Staatsanwaltschaft und Polizei hinstellen und behaupten, sie könnten ja nichts mehr tun, wünsche ich mir, dass das BVerfG diese Täter verfassungswidriger Aktionen bestrafen könnte. Offensichtlich sind die Anreize dafür, dass die Verfassung nicht gebrochen wird bisher nicht groß genug gewesen. Wo ist eigentlich das Bundes- oder Landesamt, dessen Name impliziert, es sei dazu gedacht, die Verfassung zu schützen?