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Aktenheimlichungsfragen

Erinnert sich noch jemand an den Kohl? Der war mal Bundeskanzler für bummelig 16 Jahre, und 1998 von einem Gerhard Schröder abgelöst. Als Kohl ging, hatte er noch eine unbekannte Anzahl (Papier-) Akten, die eigentlich dem Staat gehörten, zur Ausübung der Regierungsgeschäfte. Aus unklaren Gründen wurden Akten auch danach nicht zurückgeholt, und dem eigentlich dafür zuständigen Bundesarchiv übergeben. So weit, so Versagen. Nun gibt es aber eine Journalistin, Gaby Weber, die schon seit Jahren versucht, Einsicht in die Akten zu bekommen, die ja eigentlich nicht mehr geheim gehalten werden dürfen, weil Geheimhaltungsfristen dann auch mal ablaufen. Weder die Erbin von Kohl, noch CDU, noch deren Stiftung, und schon mal gar nicht die Regierungsbehörden, oder das Bundesarchiv haben so richtig Interesse daran, dass Akten, die eigentlich ins Archiv gehören, und da auch eingesehen werden sollten, da mal hinkommen. Das hat Gaby Weber dann auch vor diverse Gerichte gebracht, zuletzt das Bundesverfassungsgericht, was aber am 1.9. kommentar- und Begründungslos die letzte Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat. Weil. Ich pack da mal einen uralten Spruch aus, den eine Bundeskanzlerin mal öfter verwendet hatte: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Was haben denn Akten von vor 30 Jahren noch für mögliche Geheimnisse, dass sich da so absolut niemand dran traut? Jedenfalls verbirgt da ein größerer Teil des Staatsapparates Unterlagen, zu denen es keine offensichtlichen Gründe gibt. Und den alten Spruch von “wer nichts zu verbergen hat” müssen sich genau die Staatsvertreter gefallen lassen, die seit den Veröffentlichungen eines Ed Snowden erstaunlich kleinlaut geworden sind.