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Triagurteil

Zu Coronischen Zeiten gab es ja ein paar Probleme, die der Gesetzgeber dringend angehen wollte. Dazu gehörte auch eine Regelung, wie Krankenhäuser bei Ressourcenengpässen mit Triage umgehen sollten. Das fanden wiederum Ärzte nicht gut, die sich von dem Gesetz eingeschränkt sahen und haben das ganze zum Bundesverfassungsgericht beschwert. Das Gericht meldete sich am 4.11. mit einem Urteil, was kurz zusammengefasst lautet: Der Gesetzgeber hat sich da rauszuhalten. Womit die Regeln für Triage eben wie vorher wieder bei den Ärzten liegen, die sie ja auch umsetzen müssen. Und so Fragen, wie “darf ein junger Patient einem alten Patienten die Sauerstoffversorgung wegnehmen, weil der junge Patient ja längere Lebenserwartung hätte?” klären dann nicht die mehrheitlich Juristen im Parlament, sondern welche Organisationen auch immer aus der Ärzteschaft dafür verantwortlich sind.