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Klarnamensforder

Mitten in den Feiertagen gab es am 26. die Wortmeldung des früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Vosskuhle, der von einer Klarnamenspflicht fabulierte. weil, äh, wenn irgendwer irgendwo irgendwas an Name stehen hat, dann passiert ja nichts böses mehr. Wenn ich das ernstnehmen würde, hätte ich ja Fragen: Wer soll denn prüfen, ob Namen, die Leute angeben zu haben auch deren gesetzliche Namen sind? Welche Äußerungen sollte man denn nur noch mit Kennzeichnungspflicht abgeben dürfen, oder gilt das spannenderweise nicht auf Straßen? Und, wenn man schon verdachtsfreie Speicherung von Namen verlangt (die mich entfernt an eine verdachtsfreie Speicherfrist erinnert, die ein gewisses Bundesgericht der Verfassung mal als verfassungswidrig geurteilt hatte, aber das kann ein ehemaliger Präsident eines Bundesverfassungsgerichts ja nicht wissen), wie lange sollen denn diese Daten vorgehalten werden, wer darf darauf zugreifen, oder soll das wirklich wie ein Namensschild bei jeglicher Kommunikation mitgesendet werden? Oder ist das wie die Impressumspflicht? Da könnte der Herr Vosskuhle doch gleich mal vorangehen und seine ladungsfähige Anschrift zu dem Interview ausweisen. mal ganz davon abgesehen scheint er auch nicht wahrgenommen zu haben, dass auf Plattformen wie Facebook unter Namensangaben auch reichlich Unsinn verbreitet wird. Vielleicht ist die Forderung aber auch einfach nur völlig unsinnig, aber das kann ja kaum sein, oder?