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Ausreisegenehmigungspflicht

Eine Geschichte, die medial erst sehr langsam aufgegriffen wurde: Bei der Einführung der “freiwilligen” Wehrpflicht wurde auch eine andere Regelung verschärft: Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die für mehr als drei Monate das Land verlassen wollen, brauchen jetzt auch ohne Verteidigungsfall eine Genehmigung der Bundeswehr. Nun steht im Gesetz nichts davon, unter welchen Bedingungen die Genehmigung erteilt oder verweigert werden kann, wie die Konsequenzen aussehen, wenn man die Regelung (zum Beispiel aus Unwissen) ignoriert, aber das wirkt alles doch ziemlich ungewöhnlich. Und wirft die Frage auf, warum darüber so überhaupt nicht öffentlich geredet wurde, als die “gilt nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall”-Regelung abgeschafft, und der ganze Genehmigungs-Salat erst aktiviert wurde.