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Nicht tot?!

Aha. Die Generalbundesanwaltschaft hat also das Todesurteil gegen den angeblichen Verursacher des Reichstagsbrandes aufgehoben. Komischerweise dürfte das den Mann aber nicht wiederbeleben. Von daher verstehe ich nicht, was dieses Urteil jetzt erst bringen soll. Toll, ein Unrechtsurteil des NS-Regime wurde aufgehoben. Nach 69 Jahren ist das aber bestenfalls noch ein klitzekleines Zeichen an andere Nationen. Wobei mir nicht so ganz klar ist, warum es 10 Jahre gedauert hat, zwischen Erlass des Gesetzes, mit dem das Urteil ungültig gemacht wurde, und der Feststellung, dass das damalige Urteil nicht mehr gültig ist.

Na, wichtig ist ja, dass diverse Politiker ihr ausländerfeindliches Geblubber in diverse Zeitungen und Fernsehprogramme bringen können.

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Kommentare

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doppelfish am :

Naja, "Die [...] Aufhebung erfolgte von Amts wegen", sagt der Artikel.

Interessant ist der zweitletzte Absatz, da, wo Volk und Staat geschützt wird.

Ich frag' mich mehr, was man mit den seinerzeit freigesprochenen Mitangeklagten macht. Werden die jetzt von Amts wegen nachträglich verurteilt?

Andre Heinrichs am :

Zu der Frage könnte der letzte Absatz einen klitzeklinen Hinweis enthalten:
QUOTE:
Unberührt bleibt das Urteil hingegen hinsichtlich der vier freigesprochenen Mitangeklagten, darunter des späteren bulgarischen KP-Chefs Dimitroff.

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