ComPod #86: Flying again - Teil 1
Wahlen und Beobachter. Mal wieder.
Im ersten Teil des diesmal wieder dreiteiligen Podcasts beschäftige ich mich mit einer Aussage des Hessischen Landeswahlleiters aus der letzten Trackback-Sendung. Warum Herr Hannappel zwar juristisch Recht haben mag, aber politisch eben nicht, erläutere ich auf Basis des Vortrags von Ulrich Wiesner vom 23C3. Für Musik sorgt auch diese Woche wieder Jana Fisher (PMN), mit dem sechsten Titel aus ihrem Album 'A History of Sleepwalking', der den Namen 'More than just a Prodigal' trägt.
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Kommentare
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merkatur am :
gerade die Folge zu Ende gehört. Schön das Du nochmal das Gespräch mit dem Wahlleiter aus der Trackback-Sendung aufgegriffen hast. Habe die Sendung Live verfolgt und es war ein riesen Lacher. Durch solche und viele andere Aktionen wird es endlich immer mehr Deutschen bewusst (auch dem Wahlbeobachter der so eingeschüchtert gewirkt hat), dass wir längst in einer Bananenrepublik leben. Ja, aufgewacht: Unser System ist weder sozial noch demokratisch, und das wird es auch nicht, wenn es in irgendwelchen Büchern steht. Uns wurde halt nur jahrelang die Illusion gegeben (danke Bildungssystem), dass wir in sowas wie in einer Demokratie leben. Dieses Märchen konnten sie aber nur deswegen aufrecht erhalten, weil die Mehrheit das System nicht hinterfragt hat bzw. es häufig nicht die Medienwirkung hatte. Wie auch immer: In China glauben sie halt auch sie hätten Meinungsfreiheit und ein insgesamt freies System. Ist wohl alles eine Frage des Standpunktes.
Wobei ich ja teilweise die Meinung vertrete, dass das alles nur medienwirksamer Unsinn ist, der vor ernstaften Problemen ablenkt. Stärkere Militarisierung der Deutschen mit enormen Kosten (ua. Afghanistan), im Sozialwesen gehts bergab (massiv), unsere Umwelt ertrinkt gerade in Plastik (siehe FeFe), in Afrika bahnen sich massive neue Kriege an (ua. dank an die Franzosen und einheimische Kriegstreiber), achso ja uns bricht grad das internationale Bankensystem unterm Hintern weg, menschlich bietet unsere Gesellschaft immer weniger ... etc .... und das wäre auch nur nen Bruchteil ernsthafterer Themen. Warum sage ich das so abfällig, die Beobachter geben sich doch sehr viel Mühe etc... und der CCC und so ... Ja klar, ist schon wichtig, aber unsere Wahlen hier in letzter Zeit ohnehin keine ernsthaften Auswirkungen oder? Wann hat sich da jemand dran gehalten, was versprochen wurde? Wann wachen wir endlich auf und aktzeptieren, dass Wahlen verboten wären, wenn sie etwas bewirken würden (Tucholsky).
So direkt mal den zweiten Teil laden und schauen wie der so ist
Btw. Hoppe is back.
Andre Heinrichs am :
In Sachen zweiter Teil wirst du dich aber noch gedulden müssen, der Blogeintrag liegt hier noch, weil ich den erst freigeben will, wenn ich den Eintrag für Teil 3 schreibe. Das dürfte aber noch in den nächsten 15 Minuten passieren.
Btw: Hoppe, der seine selbstgesetzten Termine mal wieder nicht hält, kriegt in Teil 3 auch eine 'lobende' Erwähnung.
PeMe am :
So nu warte ich auf den dritten Teil. Los endlich hochladen !!!
Andre Heinrichs am :
Der dritte Teil ist inzwischen nicht nur hochgeladen, sondern sogar verlinkt, und damit verfügbar, wenn man weiß, wo man suchen muss.
Andreas am :
Andre Heinrichs am :
Warum sollte jemand ein Interesse daran haben, Wahlvorbereitungen geheimzuhalten? Nochmal: Es geht mir nicht darum, was Wahlhelfer, Wahlvorstände, oder Wähler privat machen. Das soll so privat bleiben, wie es bisher schon war, aber wenn sie in ihrer offiziellen Aufgabe tätig sind, hat gefälligst Transparenz zu herrschen. Wie soll ich als Wähler denn den Politikern mindestens so weit vertrauen, dass sie wirklich von einer Mehrheit der Wahlberechtigten gewählt worden sind?
Wie gesagt, ich habe versucht, diese Überlegungen in einem Satz mit zu erwähnen. Wenn mir das nicht ausreichend gelungen ist, werde ich nächste Woche das nochmal explizit klarstellen.
Andreas am :
Andre Heinrichs am :
Ich zitiere mal Ulrich Wiesners Präsentation, der folgendes aus der OSZE Copenhagen Declaration herausgeschrieben hat, die im Jahre 1990 erstellt wurde: "Observers, both foreign and domestic, are permitted and invited"
Es ist schlicht und ergreifend *völlig* egal, wer eine Wahl beobachten will. Solange diese Person nicht die Wahl stört, gibt es schlicht und ergreifend keinen (in Worten: Null) Grund, warum ihr das verboten werden könnte.
Ich mach jetzt mal ein kleines Gedankenexperiment mit dir: Stell dir vor, in einem Staat, der es mit Demokratie nicht so genau nimmt, finden Wahlen statt. Einige der Bürger des Staates wollen sicherstellen, dass in ihrem Wahllokal nicht betrogen wird. Nun sagt aber der Wahlvorstand, dass sie sich ja hätten anmelden müssen. Vor fünf Monaten. Tja, Pech gehabt. Ob die Wahlen in dem Wahllokal korrekt abgelaufen sind, kann *niemand* feststellen.
Für die Bundestagswahl (um die Ulrichs Vortrag sich drehte, gibt es dazu dann sowas wie ein Bundeswahlgesetz, das folgendes aussagt: §10: (1) 1Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände verhandeln, beraten und entscheiden in öffentlicher Sitzung.
§31: Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.
Ergo: Wahlen zum Bundestag sind für *jeden* öffentlich, die *gesamte* Wahlhandlung ist, wie es das Gesetz schreibt, öffentlich.
Zu den Bloggern, oder Bürgerjournalisten sage ich nur soviel: Wer hat vor der Wahl darüber berichtet, wie nachprüfbar (transparent, eine Forderung der OSZE, wir erinnern uns) die Wahlen mit Wahlcomputern sind? Die "anderen Stellen", die da schon eingegriffen hätten? Also ich habe von denen nichts, null, nada gelesen oder gehört. Wenn ich mal mutmaßen soll, warum, dann würde ich mal einen Blick darauf werfen, wo die ihr Geld herbekommen, und wer da ggf. den Geldhahn zudrehen könnte. Hmm, komisch, dass da recht häufig Nebenjob-Politiker in Aufsichtsräten sitzen. Könnten die vielleicht die Aussagen beeinflussen, die an die Öffentlichkeit gelangen?
Sorry, Andreas, aber daran, dass die Wahlen schon korrekt sein werden, wenn es keine negativaussagen von "anderen Stellen" gibt, daran glaube ich einfach nicht.
</rant>
Andre Heinrichs am :
§16: (1) Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände verhandeln, beraten und entscheiden in öffentlicher Sitzung.
§29: Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Wahlraum verweisen.
=> Wer eine Wahl beobachten will, ohne "die Ruhe und Ordnung zu stören", muss das auch dürfen. Punkt. Da hat auch kein Kreiswahlleiter etwas Gegenteiliges zu befinden. (Zitat aus Holgis Sendung: "Die Wahl darf hier nicht beobachtet werden")