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Endlich erhältlich

Der Entwurf zum BKA-Gesetz, der zwar in der vergangenen Woche in den Medien diskutiert wurde, war bisher nicht nachlesbar. Dank einem anonymen Spender kann der interessierte Netzbürger sich eine PDF-Datei (lokale Kopie) bei netzpolitik.org herunterladen.

Jetzt können wir auch selbst nachprüfen, ob der Bundesfolterminister recht hat mit seiner Annahme, der Gesetzentwurf sei verfassungskonform.

Trackbacks

Compyblog am : der absurde Verfassungsbrecher

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Offensichtlich ist beim Bundesfolterminister mal wieder Wochenende gewesen. Jedenfalls hat sich der personifizierte Anstand (habe ich hier jemanden "schwarze Koffer" sagen hören?) sich mal wieder vor die Presse begeben. Der Leipziger Volkszeitun

Kommentare

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Hans@ Gardinen am :

Über den genauen Wortlaut kann man sich ja mal informieren, aber dagegen machen kann man auch nichts mehr. Schließlich nehmen sich die Politiker schon lange einfach Sachen raus, die eigentlich den wenigsten Bürgern passt. Für mich sind die großen Parteien schon lange gestorben. Wo man hinsieht in den Bundestag, fast überall nur noch üble Lügner und psychisch gest... -eh sorry- angekratzte Personen siehe Schäuble...

Meine Stimme bekommen diese Kriminellen nicht mehr!

Andre Heinrichs am :

Wenn du schon mit der Einstellung rangehst, dass du ja nur verlieren kannst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass du jemanden ernstahft davon überzeugen kannst, dass dieser Gesetzentwurf Dummfug, illegal, verfassungswidrig etc. ist.

Ja, der amtierende Bundestag scheint von einem Haufen Ja-Sagern besetzt zu sein. Die Abgeordneten, die nicht entsprechend der Fraktionslinie abstimmen, ist ja sehr überschaubar. Trotzdem werde ich nicht aufhören, auf diese Zustände aufmerksam zu machen. Im Moment denke ich sehr ernstaht darüber nach, mich mit den Abgeordneten meines Wahlkreises in Verbindung zu setzen, um denen deutlich zu machen, was es bedeutet, wenn sie so ein Ermächtigungsgesetz unterstützen (direktes Beispiel: Sie (die Abgeordneten) haben gegenüber dem BKA kein Zeugnisverweigerrungsrecht.). Vielleicht sehen die das dann ja sogar ein.

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