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Link = Straftat?

Dann war da noch das eigenartige Urteil des OLG München, in dem das Gericht der Meinung ist, dass ein Link auf den Hersteller einer Software, mit der unter Anderem urheberrechtlich geschütztes und "kopiergeschütztes" Material kopiert werden könnte, bereits als Teilnahme an einer Urheberrechtsverletzung (und zwar gleich in "gewerbsmäßigem" Umfang) darstellt. Da kann ich nur heftig den Kopf schütteln drüber. Der verantwortliche Redakteur hat angekündigt, sich selbst anzuzeigen, weil ihm ja mit dem Urteil eine Straftat vorgeworfen wird.

Fefe hofft dazu, dass der BGH das Urteil kassiert, Golem berichtet auch dazu.

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