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Zensursula vs. EU

Es kommt Bewegung in die Sache: Die Bundesregierung hatte am 7. Juli bei der EU einen Hinweis (Notifizierung) abgegeben, dass man ein Gesetz zur Einschränkung des Internets plane. Dummerweise hat die Regierung dabei den Entwurf gemeldet, der bereits veraltet war. Immerhin hatte am 18. Juni der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz abgenickt, was eben gerade keine Änderung des Telemediengesetzes sein sollte. Nun, heute ist diese Tatsache dann auch bei der EU angekommen. Das ist umso komischer, als das Gesetz ja eigentlich morgen hätte in Kraft treten sollen. Alvar Freude beschreibt die Lage und vermutet, dass die Notifizierungsfrist (die mindestens bis 7. Oktober läuft) abgewartet werden soll, bis das Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt werden könnte. Da stellt sich mir doch die Frage, ob die Regierung als Exekutive überhaupt das Recht hat, ein vom Parlament beschlossenes Gesetz mehrere Monate zurückzuhalten. Ich wüsste zumindest nicht von irgend welchen Sonderrechten, die die Regierung hätte, wenn es darum geht, offensichtlich verfassungswidrige Gesetze einzubehalten. Und als offensichtlich verfassungswidrig ablehnen darf der Bundespräsident das Gesetz schließlich selbst.

Auch lesenswert: Im Beck-Blog kommentieren auch Anwälte das Gesetzes-Schwurbel. Inklusive einem Prof. Dr. Thomas Hoeren.

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