VDS-Ankündigung
Nach der negativen Meldung gestern hat heute das Bundesverfassungsgericht eine erfreulichere Ankündigung veröffentlicht: Das Urteil in der größten Verfassungsbeschwerde aller Zeiten wird am Dienstag, 2. März 2010 ab 10:00 Uhr verkündet werden. Dann werden wir erfahren, ob und wenn ja, wie weit die verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nachdem die Richter sich ja bei der mündlichen Anhörung bekannt fundiert informiert haben, bleibt zu erwarten, dass das Urteil mindestens gut begründet werden wird. Und hoffentlich wird dabei die Speicherung aller Verbindungsdaten verboten, und nicht nur deren Nutzung eingeschränkt.
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