SH: Verfassungswidrig
Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat also die jetzige Regierung und das Landesparlament für verfassungswidrig erklärt. Damit muss da neu gewählt werden, aber eigenartigerweise erst bis 2012. Leuchtet mir nicht ein, warum die verfassungswidrige Regierung so lange weitermachen darf.
Kommentare
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Jens am :
Dann lies die beiden Urteile im Volltext. Das Gericht geht ausführlich darauf ein.
Andre Heinrichs am :