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Mindestschnüffelung

Da will der Herr Innenschnüffler wohl die verdachtsunabhängige Verbindungsvorratsdatenspeicherung (kurz Vorratsdatenspeicherung oder VDS) wieder einführen. Gut, das will der schon seitdem sie abgeschafft wurde. Was neu ist: Der Name der Speicherpflixht. Die soll nämlich neusprech-konform in 'Mindestspeicherfrist' umbenannt werden, weil der Vorratsbegriff ja inzwischen nur noch nach Datenhamster klingt. Es bliebe zu hoffen, dass die Justizministerin, die ja auch gegen die verfassungswidrige Speicherung geklagt hatte, bei ihrem Nein bleibt. Insbesondere wo ja die EU dieses Jahr noch einen Bericht über die (Un-) Wirksamkeit der EU-Regelung vorlegen sollte. Da wäre es nicht besonders schlau, auf Basis der alten Regelung ein Gesetz zu schaffen, was gerade noch so grundgesetzkonform sein könnte (Immer vorausgesetzt, der Gesetzgeber greift bei dem Gesetz nicht wieder daneben). Das gilt umso mehr, wo selbst dem Innenminister und dem BKA schwer fällt, einen Grund zu finden, warum man diese Überwachungsmaßnahme der gesamten Bevölkerung braucht.

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