Schünepeng
Mir scheint, der niedersächsische Innenminister Schünemann hat eine massive Leseschwäche. Oder eine Verständnisschwäche. Oder und. Der besteht immer noch darauf, eine als verfassungswidrig erkannte Regelung zum Abschuss von Flugzeugen haben zu müssen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht für das Urteiul aber keine einfachen, formellen Kriterien benötigt, sondern den Mord an unschuldigen Flugzeuginsassen für verfassungswidrig befunden auf Grundlage von so unwichtigen Grundgesetz-Artikeln wie dem Artikel 1. Solange Schünemann nicht erklärt, wie verfassungsfeidlich er vorgehen will, um das Recht auf Menschenwürde zu umgehen, kann eine neue Regelung also auch nur Verfassungsbruch bezeichnet werden. Wenn der Verfassungsschutz seinem Namen gerecht würde, müsste der Schünemann unter intensive Beobachtung setzen. Wird wohl nicht passieren, weil die Verfassungsgeheimdienste den jeweiligen Innenministern unterstehen.
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