Kreuzungsparken
Auf dem Kreuzungsbild von neulich war nicht so gut zu erkennen, dass es sich bei der Stelle um eine Kreuzung handelt. Deswegen habe ich eben noch ein Bild gemacht, auf dem (mal wieder) jemand mitten in der Kreuzung parkt:
Da *sollte* man einfach nicht parken
Kommentare
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Sandra am :
§ 12 StVO
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html)
Andre Heinrichs am :
Arne am :
Andre Heinrichs am :
Sandra am :
Andre Heinrichs am :
Klaus Hintze am :
Andre Heinrichs am :
Tina am :
Andre Heinrichs am :