Skip to content

Scheiter IV

Wie überaus unterraschend: In der letzten Nacht haben Regierung und Opposition das Geschacher um die Hartz IV-Sätze scheitern lassen. Was irgendwie in der Debatte unter den Tisch fällt: Damit zeigen alle Beteiligten eine erstaunliche Verachtung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das hatte vor einem Jahr schließlich geurteilt, dass ein neues, verfassungskonformes Gesetz bis zum Jahreswechsel in Kraft hätte sein sollen. Daraufhin hat erstmal Zensursula als verantwortliche Ministerin bis September das Thema ausgesessen und Ende September erst ihren Gesetzentwurf vorgestellt. Dass sie dabei die Vorgabe des Gerichts an den Inhalt des Gesetzes eingehalten hätte, behauptet außer Schwarz-Geld irgendwie niemand. Der war dann nochmal bis November im Bundestag, um dann im Dezember völlig überraschend im Bundesrat abgelehnt zu werden. Und dann haben die Regierungsparteien völlig überrascht festgestellt, dass sie ja doch mit der Opposition reden müssten. Und genau damit haben sie sich seitdem Zeit gelassen. Nicht nur, dass sie erst kurz vor Weihnachten angefangen haben, überhaupt ernsthaft miteinander zu reden, die Verhandler haben sich dann auch nur fünf Mal getroffen. Und jetzt beschlossen, dass sie sich dann eben nicht einigen würden. Irgendwie hoffe ich ja, dass ein Hartz-Opfer sich durch die Instanzen klagt, damit die Verfassungsfeinde für ihr Verhalten mal einen schwungvollen Tritt vorm BVerfG einfangen können. Aber das dürfte einige Jahre Zeit, Geld und jede MEnge Nerven kosten.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!