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Wahlrecht noch verfassungswidriger

Wo ich gerade bei Ohrfeigen durch Verfassungsgerichtsurteile war: Es gibt schon wieder eine, und zwar schon wieder gegen das Wahlrecht. Dieses Mal geht es um die Regelungen, die sich mit dem Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen befassen. Bisher war die Regelung (wenn ich die Pressemeldung richtig verstehe) so, dass jeder deutsche Staatsbürger, der irgendwann in seinem Leben mal drei Monate auf dem deutschen Staatsgebiet verbracht hatte, bis an sein Lebensende bei Wahlen zum deutschen Bundestag abstimmen durfte. Da monieren die Richter, dass die Tatsache, dass man irgendwann mal drei Monate in Deutschland verbracht hat, nicht ein klares Anzeichen wären, dass man sich in den Wahlalternativen auskennen würde. Im Ergebnis haben sie diesen Paragraphen neben die gerade erst kürzlich aussortierten Paragraphen zur Sitzverteilung nach der Wahl gepackt und für ungültig erklärt.

In Sachen Sitzverteilung gab es dann auch noch die großzügige Meldung aus der CDU, dass man sich nun doch bequeme, die Linken auch an den Überlegungen über eine neues Wahlrecht teilnehmen zu lassen. Das war bisher völlig ohne Begründung immer abgelehnt worden (vermutlich, weil die CDU meint, die Linken seien so verfassungsfeindlich, dass sie dauernd Wahlgesetze durch den Bundestag prügeln würden, die dann noch vor der nächsten Wahl vom BVerfG kassiert würden. Das sie das selbst waren, übersehen die Damen und Herren Demokratisten dabei wohl).

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