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BVerfGleichstellgebnis

Aus der 'Warum nicht gleich so?'-Ecke: Das Justizministerium schraubt in diverse Gesetze neben die andersgeschlechtlichen Ehegatten auch die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner rein. Das hatte ja das Bundesverfassungsgericht in den letzten Wochen mehrfach bemängelt. Wobei die Gleichstellung jetzt auch rückwirkend zu gelten hat, damit die Verfassungsrichter nicht wieder Regelungen kassieren müssen. Mindestens eine Regelung bleibt von den Änderungen aber unangetastet: Das 'Ehegattensplitting', bei dem die Steuerpflichten so verteilt werden, dass die eine Person (in der CDU: Die Frau) auf ihr geringes Gehalt viel Lohnsteuer zu zahlen hat, während die andere Person (CDU: Der Mann) auf das hohe Gehalt nur eine geringe Steuer zu zahlen hat. Die Begründung der Erzkonservativen, warum sie diese Regelung nicht auf Lebenspartnerschaften zutreffen lassen wollen ist ja irgendwas mit Kindern. Wobei eben gerade nicht Kinder gefördert werden, sondern nur der Fakt, dass eine Person viel Gehalt bekommt, die andere wenig. Aber das zu erkennen ist wohl für die Erzkonservativen zu schwer. Und da dachte ich, ich hätte Sehprobleme.

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