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Bundeskriminalinkompetenz

Das bundeskriminelle geheimpolizeiamt lässt ausrichten, dass man dort nicht in der Lage sei, Wanzensoftware zu entwickeln, die mit den Beschränkungen durch BVerfG-Urteil und Grundgesetz vereinbar wäre. Nachdem ich zu bedreifeln wage, dass eine geheim agierende Schbüffelsoftware überhaupt innerhalb der Grenzen möglich sein kann, bin ich natürlich schwer überrascht. Nicht.

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