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Meldemist

Neues vom Meldedatenverkaufsgesetz: Da gibt es einen 'Kompromiss', dass Datenhändler eine Einwilligung behaupten können, und die Meldeämter "stichprobenartig" (wilde Vermutung: Nie) kontrollieren sollen, ob die Behauptungen zutreffen.

Das Meldegesetz ist aus mehreren gründen interessant: Einerseits ist es letzten Juni in unter einer Minute von einigen Irren im Bundestag durchgewunken worden, als dann wei Wochen später die Öffentlichkeit darauf aufmerksam wurde, was da gerade beschlossen wurde (die Daten sollten verkauft werden dürfen, außer, wenn ein Verbot der Person vorliegt, deren Daten verkauft werden sollten, was aber auch egal war, wenn der Händler schon irgend welche Daten hat), hat selbst die regierung in deren Namen die Irren das Gesetz durchgewunken haben, zurückgerudert.

Dann hat der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geworfen, wo sich relativ schnell der Vorschlag materialisiert hat, dass Daten zwar nur mit Einwillligung verkauft werden dürfen, aber es ausreicht, wenn die Datenhändler behaupten, sie hätten eine Einwilligung. Pro forma gibt es noch die Kontrolle, an der die Einwohnermeldeämter nur gar kein Interesse haben (weil Kontrolle Geld kostet, und weniger Einnahmen durch Datenverkauf bringt).

Mir ist völlig unklar, wo da jetzt große Änderungen im Ergebnis liegen sollen, die Datenkraken (wer hat doch gleich das Listenprivileg? Hint: Weder Google, noch Facevook.) werden auch weiter Daten verkaufen, die Kommunen bessern ihre Kassen damit auf und alle sollen glücklich sein. Ich fühle mich auch nur erwartbar verarscht.

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