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Lügenschützertag

Wenig überraschend hat am Freitag der Bimbestag nicht nur das Lügenschutzgeld beredet, sondern auch noch beschlossen. Ich hab dann die Gelegenheit genutzt, und nachgefragt, wie denn der Heise-Verlag sich offiziell zu dem Gesetz stellt, und als Antwort einen Link in die Tiefen des dortigen Forums erhalten, der dann doch erhellend war. Inwiefern das dann schon als juristisch sichere Basis durchgeht, bin ich mir aber nicht so sicher.

Spannendes Detail: In den Oppositionsparteien haben auffallend viele Führungspersonen geschwänzt, und zwar so viele, dass die das Gesetz hätten aufhalten können, wenn zwar die Opposition komplett angetreten wäre, die Regierung aber nicht. Eine Begründung dafür ist mir nicht offiziell begegnet bisher.

Und dann finden die Verleger, dass Google natürlich zu zahlen hätte. Geht ja auch klar aus dem Wortlaut des Gesetzes hervor, dass mehr als zwei Wörter nicht gehen. Wobei sich mir da jetzt zwei Möglichkeiten anbieten: Google könnte einfach weitermachen wie bisher, und die Verleger klagen lassen. Genug Geld für den Rechtsstreit dürfte Google eher haben als andere Seiten. Die andere Möglichkeit: Google wirft sofort sämtliche Webseiten sämtlicher Verlage aus Deutschland aus Web-, News- und allen anderen Indizes. Wenn die Verleger meinen, sie müssten bezahlt werden, wenn ihnen Kunden frei Haus geliefert werden, muss das ja nicht sein. Mal ganz davon abgesehen, dass Google diese Option natürlich auch hat, wenn sie die erste Option nehmen und die Verfahren verlieren sollten. Ich folge für mein Blog dem Aufruf von Thomas Knüwer und verlinke keine deutschen Verlagswebseiten. Das habe ich auch schon seit einiger Zeit so gehandhabt, und bisher keine Probleme damit gehabt. Sollte es wirklich mal Informationen geben, die nicht bei den Öffentlich-rechtlichen Sendern auftauchen, kann ich ja per "Quelle: Verlag" analog zum dämlichen "Quelle: Internet" reagieren. Oder die lustigen Formulierungen aus dem Dumpfkreis "ein der Redaktion vorliegender Bericht beschreibt wasauchimmer" der Kwalitätspresse imitieren.

Update Montag Abend: Ein paar klare Ansagen gibt es am Montag mal offiziell: Der Heise-Verlag stellt nochmal offiziell klar, dass Links weiterhin erlaubt bleiben, was auch auf der Linie einiger Gerichtsverfahren liegt, die dem Verlag schon mal aufgedrängt wurden (Stichwort AnyDVD). Eine ähnliche Aussage findet sich auch bei Golem, wobei ich da das Detail vermisse, dass die Aussage nicht nur von der Redaktion, sondern auch von der Geschäftsführung gemeint ist. Redaktionen scheinen (mit Ausnahme der Hardliner bei Springer, Burda und vermutlich Handelsblatt) eher zu begreifen, dass Links ihnen helfen, Leser zu haben, und damit letztendlich die Arbeitsolätze sichern. Dummerweise sagt das nicht, dass die Geschftsführung keine Anwälte losschickt. Entsprechend bleibe ich dabei, bestenfalls mal Verlage zu verlinken, deren Geschäftsleitung begriffen zu haben scheint. Und, ja, ich mach hier nur ein Winz-Blog, was ungefähr niemand liest, aber mir geht es umso mehr darum, dass ich nicht mit Anwaltskosten belegt werden will.

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