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Streamsetz

Seit Ende letztes Jahr eine größere Menge Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch angebliches Ansehen von Streaming-Seiten verschickt wurden, ist die Frage in der Öffentlichkeit unterwegs, was die gesetzeslage dazu eigentlich meint. Dazu hat auch jemand die Regierung befragt, die verlautbaren ließ, dass sie meint, dass Streams angucken nach dem Gesetzestext nicht als Verstoß gegen Urheberrechte zu sehen sein sollte. 

Dass ich das so schwafelig formuliere hat einen Grund: Die Regierung (die ja maßgeblich die Gesetzeslage beeinflussen kann) interpretiert da den Wortlaut der relevanten Gesetze, die sie (wenigstens teilweise) mit verursacht hat. Und weil es da offenbar einen Interpretationsspielraum gibt, könnte man ja vermuten, dass da eine Klarstellung angemessen sein könnte, aber das will die Regierung dann auch wieder nicht.

Da drängt sich mir die Vermutung auf, dass die Regierung kein Interesse daran hat, Abzock-Anwälten das Leben schwer machen zu wollen. Ob wohl ehemalige Regierungsmitglieder da ihre Anschlussverwendung gefunden haben...?

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