(Un)Recht sprechen
Ich hoffe stark, dass die Frau den weiteren Rechtsweg einschlägt, weil es in meinen Augen einfach nicht sein kann, dass eine Person deswegen verdächtigt wird, weil sie unverdächtig aussieht. Diese Argumentation macht ja das Prinzip des 'Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils' zu Nichte, mal ganz davon abgesehen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass eine Untersuchung wie sie Udo schildert, in meinen Augen auch nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz. Nur zur Erinnerung: Das Grundgesetz sagt in Artikel 1 etwas davon, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Laut Artikel 79 Absatz 3 sind die Grundrechte auch nicht änderbar. Aber vielleicht werden ja jetzt die Grundrechte einfach ohne Änderung des Grundgesetzes ausgehebelt?
Kommentare
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Bastian am :
Schön, dass man ähnliche Argumente schon vor über 70 Jahren hatte...
Andre Heinrichs am :
Ja, leider. DAs bedeutet aber trotzdem nicht, dass ich das gut finden muss, oder?
Den verstehe ich jetzt nicht. Kannst Du dazu vielleicht mehr ausführen?
Bastian am :
Und vor 70 Jahren hatte schonmal eine Gruppierung bei uns in Deutschland die Panikmache und Angst vor anderen ausgenutzt um an die Macht zu kommen. Klingelts?
Andre Heinrichs am :
Du meinst eine gewisse Arbeiterpartei, der so ein komischer Mann mit Schnauzbart vorstand? Der dann dafür verantwortlich war, dass viele Millionen Menschen ermordet wurden? Hoffentlich kommt so etwas nicht wieder.
Bastian am :
Andre Heinrichs am :