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VDS-Urteil

Gestern hat nun endlich der Europäische Gerichtshof über die Richtlinie geurteilt, mit der EU-Staaten verpflichtet wurden, sämtliche Verbindungsdaten sämtlicher Kommunikation für mindestens sechs Monate zu speichern. Die entsprechenden Umsetzungen hatten schon einige Verfassungsgerichte kassiert, so auch das Bundesverfassungsgericht. Der EuGH hat nun also die Richtlinie beurteilt und für viel zu weitreichend befunden. Deswegen ist die ab sofort nichtig, und alle darauf basierenden Gesetze könnten dann eingesammelt werden. 

 Das Urteil verbietet wohl (wie auch schon das Gutachten des EU-Generalanwaltes) nicht komplett, dass Verbindungsdaten eine Weile gespeichert werden, aber in dem Ausmaß, wie es die Richtlinie vorgeschrieben hat, gind die dann doch zu weit.

Reaktionen aus der Politik sehen so aus wie zu erwarten war: Die Schnüffler (Bund deutscher Krimineller Beamter, vermutlich auch GdP und DPolG) schäumen rum, dass man das doch bräuchte, lautstarke Unions-Vertreter faseln von einem guten Tag für organisierte Kriminalität, der Terrorminister fantasiert sich eine neue Vorratsdatenspeicherung und der Justiz-Maas sieht mal gar keinen Grund zur Eile. Also alles wie immer, wobei mir noch Meldungen fehlen, die Union würde für die Klarstellung danken. Das sind wir doch inzwischen von Verfassungsgerichtsklatschen gewohnt.

Kurz: VDS-Richtlinie ist weg, das dazugehörende Verfahren gegen Deutschland logischerweise aus. Und die Schnüffler jammern, während Bürgerrechtler vorsichtig jubeln.

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