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NSAnhörung

Im Podcast hatte ich es schon, nur hier schriftlich festgehalten habe ich es noch nicht: Letzte Woche gab es die erste Anhörung des NSA-Untersuchungsausschuss, zu der Juristen geladen waren, darunter zwei ehemalige Bundesverfassungsrichter. Wenig überraschend haben die dann erstmal den anwesenden Politikern die Leviten gelesen und ziemlich deutlich erklärt, wie das mit dem Grundgesetz so funktioniert: Das gilt nämlich nicht nur für Deutsche in Deutschland, sondern sinngemäß für alle Personen. Und damit fallen dann plötzlich die "strategische Auslandsaufklärung" des Bundesnachrichtengeheimdienstes und die extrem großzügigen Datenweitergaben der Geheimdienste untereinander in die Region der Verfassungsbrüche. Im Übrigen kam dann auch noch die begründete Überzeugung raus, dass der Staat die Pflicht hat, seine Bürger vor Überwachung zu schützen, wo weder die amtierende, noch die letzte Regierung ein besonders gutes Bild abgegeben hätte. Die Regierungen davor könnten sich ja immer noch auf die "das wussten wir nicht"-Ausrede zurückziehen.

Apropos regierung, Schutz und eben gerade nichts tun: Der Herr Innenmaiziere war gerade in USA zu Besuch und ließ sich dort bei einem Interview dazu hinreißen, die Beziehungen zwischen den Staaten Deutschland und USA als wichtiger als die Vollüberwachung zu verkünden. Nachdem wir ja gerade schon juristisch begründet festgestellt hatten, dass das ein Verfassungsbruch ist, wann ermittelt mal eine Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Schwere, Staatsgefährdende Straftat? Herr Range?

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