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GBA-Reaktionen

Nachdem der Generalbundesnichts verkündet hat, nichts bemerken zu wollen, gab es logischerweise Reaktionen. Von positivem Wortmeldungen habe ich nichts mitbekommen, dafür herrscht brüllende Stille aus der Regierungskoalition. Die Opposition im Bundestag, also Linke und Grünehaben jeweils deutliche Kritik geäußert. Der Postillion hat die Geschichte in gewohnt ernster Weise auf den Punkt gebracht, und der ansonsten eher nachdenklich schreibende Anwalt Udo Vetter kann seine Gefühle nur in Großbuchstaben formulieren. Mir stellten sich ja inzwischen ein paar Fragen: Kann die Vereitelung der Strafverfolgung durch offensives Nichtstun bereits eine Straftat darstellen? Wer müsste da eigentlich gegen Regierung und Generalbundesanwalt ermitteln? Gehen die bereits als terroristische Vereinigung durch (die Mindestgröße von drei Personen erreichen die ja), oder ist das jetzt die Art von Situation, die im Grundgesetz Artikel 20 mit dem Recht auf Widerstand gemeint ist? Wobei der Artikel auch eher nur nachträglich als Legitimation herangezogen werden dürfte.

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