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Agentenfrage

Tolle Idee der Bundesregier: Die will wissen, welche Schnüffler andere Länder in Deutschland haben und hat also mal bei den Botschaften rumgefragt, ob sie wohl Namenslisten bekommen könnte. Umgekehrt werden Auslands- sowie Bundes- und alle LAndesinlandsgeheimdienste die Listen ihrer Zuträger ebenso veröffentlichen. Wie, werden sie nicht? Und warum erwartet die Regierung das dann von anderen Ländern?

In Sachen Inlandsgeheimdienst gab es ja letzte Woche erst eine Meldung, die viel zu wenig beachtet wurde: Und zwar fiel da im NSU (wisst schon, die drei Nazis, die jahrelang mordend durch das Land gezogen sind, was niemand bemerkt haben will), also im dazu gehörenden Gerichtsverfahren fiel auf, dass der Inlandsgeheimdienst Thüringen auffällig unkooperativ war, als es um die Aufklärung eines Mordes ging. Das war die Geschichte, wo ein Informant des Geheimdienstes im Internetcafe des Opfers zur Tatzeit anwesend war, dann aber weder von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft befragt werden durfte, weil $geheim. In meiner naiven Welt wäre das ja eine Straftat, was sich die Geheimdienstler da geleistet haben, aber von Konsequenzen habe ich erstaunlich wenig (also nichts) gehört. Ähnlich sieht es ja auch aus im Fall der rein zufällig vernichteten Akten zur NSU, die genau dann vernichtet wurden, als die NSU in den Nachrichten auftauchte. Der Beamte, der das beauftragt haben soll, wurde zuletzt im Bundespräsidialamt gemeldet, wo er dem Gauck bei irgendwas behilflich sein sollte. Vermutlich Aktenvernichtung, das wurde damals aber nicht ausdrücklich formuliert.

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