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VG Worteil

Spannendes Urteil von Donnerstag: Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu klären, ob VG Wort, die Pauschalvergütungsorganisation für Verwertungsrechte an Texten eigentlich pauschal die Hälfte ihrer Zahlungen an Verlage ausschütten darf. Geklagt hatte ein Autor, der seine Verwertungsrechte gerade nicht einem Verlag verkauft hatte, und den entsprechenden Anteil der Zahlungen der VG Wort ausbezahlt bekommen wollte. Urteilt der BGH: Der Autor hat Recht, nachdem der Verlag keine Rechte an seinen Texten gegenüber VG Wort geltend machen kann, hat VG Wort dem Verlag auch nicht das dem Rechteinhaber zustehende Geld an den Verlag zu geben. Das Urteil war so nun wirklich vorhersehbar, weshalb bei der Verwertungsgesellschaft wohl auch schon Geld reserviert worden war, für die nun höchstrichterlich bestätigten Ansprüche. Wer, ebenfalls wie erwartet, jetzt rumheult: Die Buchverlage. Die meinen, dass die relevanten Gesetze geändert werden müssten, damit ihnen Rechte, die sie nie bezahlt haben, gefälligst doch zustehen mögen. Lustigerweise fehlt da jetzt das "denkt doch an die Künstler!!!1111"-Scheinargument. Sollte da vielleicht auch den Verlegern aufgefallen sein, dass sie gerade das Geld der Autoren verlangen? Dass also jemand, der "an die Künstler" denkt gerade keine Gesetzesänderung braucht? Oh, was mir noch nicht begegnet ist: Wie lange Verleger eigentlich Geld eingesteckt haben, für das sie nie die Rechte erworben haben. Wilde Mutmaßung: Die Anzahl Jahre könnte locker zweistellig sein.

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