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Linkverbot

Neues aus der Welt des Absurden: Neulich hat der EUGH sich ja mal mit einem Rechtsstreit befasst, wo eine Webseite raubmordkopierte Bilder aus einem Verlagserzeugnis verlinkt hatte, und als die Raubmordkopien an einer Stelle im Netz gelöscht wurden, auf eine andere Quelle der gleichen Inhalte verlinkt hat. Das fand nicht nur der Inhaber der Verwertungsrechte blöd, sondern eben auch das Gericht.

Nun hat sich das allseits beliebte Landgericht Hamburg in einem Fall geäußert, der mit dem EUGH-Fall nur insofern etwas gemein hat, dass es in beiden Fällen um Links geht. Und das HAmburger Gericht hat mit so viel Schwung ins Klo gegriffen, wie den Richtern überhaupt nur möglich war. Jeder Betreiber  einer mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Webseite hafte für jegliche Urheberrechtsverletzung, die irgendwo hinter dem Link zu finden sein könnte. Oder kürzer ausgedrückt: Man haftet für alles, worauf man verlinkt. Oder noch anders ausgedrückt: Man verlinkt besser nirgendwo mehr hin, weil man ja für alles haten würde, was irgendwo irgendwann mal auftauchen könnte.

Das fand nun auch der Justiziar des Heise-Verlages absurd, und hat dann mal bei einem Landgericht angefragt, ob die denn garantieren könnten, dass auf deren Webseite keine Urheberrechtsverletzungen begangen würden, für die Heise mit einem Link auf die Seite ja nach der neuesten Rechtssprechung haften würde. Ein Ergebnis der Anfrage gab es bis zum gesetzten Termin nicht. Also sollte man besser nicht auf das Landgericht Hamburg verlinken. Sonst könnte das Landgericht Hamburg einen noch haftbar machen für Raubmordkopierterror des Landgerichts Hamburg.

PS: Liebes Landgericht Hamburg: Ich betreibe diese Seite übrigens ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht. Und werde euch trotzdem nicht verlinken.

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