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Äußerbot

Neue doofe Idee des Bundesministers für Vorratsdatenspeicherung braucht es nicht: Man könne doch mal Webseitenbetreibern von "Soschel netwörks" vorschreiben, dass die Veröffentlichungen von ihren Seiten nehmen müssten, die irgendwer irgendwie für illegal hielte. Weil, das könne ja "Hasskriminalität" sein. oder "Fake News". Details dazu hat netzpolitik. Die erste, wie ich finde absolut berechtigte, Frage, die ich dazu gelesen habe: Wie soll denn der Betreiber eines "Soschel Netwörk" binnen 24 Stunden erkennen können, was "offensichtlich rechtswiedrig" wäre? Die Staatsanwaltschaft, also die Behörde, deren Aufgabe es hierzulande ist, Rechtsbrüche zu verfolgen, braucht regelmäßig mehr als 24 Stunden zwischen Eingang eines Hinweises ("Anzeige") und der Verfolgung (Klageerhebung). Aber, hey, Hauptsache, der Herr Vorratsminister hat mal Aktionismus gezeigt, wo doch in nem halben Jahr schon Wahl ist. Da bleibt nur zu hoffen, dass das Gesetz das nächste halbe Jahr in irgendwelchen Aktenordnern vergammelt und danach entsorgt wird.

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