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BNDatillegal

Erbauliche Meldung von Donnerstag: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Reporter ohne Grenzen gegen den Bundesrechtsfreien Geheimdienst positiv beschieden.Geklagt hatte die Organisation, weil durch den NSAUA öffentlich wurde, dass der Bundesrechtsfreie Geheimdienst die Verbindungsdaten aller Telefonate verdachtsunabhängig speichert, bei denen eine Seite im Ausland wäre. Damit sind logischerweise auch Telefonate von grenzübergreifend arbeitenden Reportern betroffen. Vor ziemlich genau einem Jahr gab es zu der Klage noch ein ablehnendes Urteil, aber nun haben die Bundesverwaltungsrichter geurteilt, dass sie nirgendwo eine rechtsgrundlage erkennen konnten, auf der der BND seine Vorratsdatenspeicherung begründen könnte. Damit hat die Speicherung aber zu unterbleiben. Das Urteil gilt erstmal nur zwischen Reporter ohne Grenzen und dem BND, aber dessen Begründung (es gibt eben keine Rechtsgrundlage) dürfte für so ziemlich alle Personen gelten, die Telefonate mit Personen im Ausland führen. Entsprechend wird erwartet, dass es eine Reihe Klagen interessierter Personen geben dürfte, die alle analog dem BVerwG-Urteil aussehen dürften. Hat der Ausschuss am Ende doch noch einen positiven Effekt gehabt.

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