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NetzDGültig

Nachdem die Politik nach dem Jahreswechsel noch nicht so spannend ist: Zum Jahreswechsel ist die nächste Stufe des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Und zwar der Teil, so es Strafen setzt, wenn irgendwelche angeblich illegalen Inhalte nicht praktisch sofort gelöscht werden. 

In der ungefähr gleichen Ecke: Die Nafrizei Köln hat per Anzeige den Twitteraccount der Afd-Pöblitikerin von Storch beeinflusst, weil die volksverheztendes getwittert hätte. Ironie daran: Es ist gerade ein Jahr her, dass der offizielle Account der selben Polizei pauschal Personen dunkler Hautfarbe als Nordafrikanische Intensivtäter diffamiert hat. Was gut für die kölner Polizei, dass es da das netzDG noch nicht gab, sonst wäre der Tweet ein Fall für das Gesetz gewesen.

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