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Adblockerlaubnis

Spannendes Urteil von Donnerstag: Da hatte der Verlag Axel Springer sich bis vor den Bundesgerichtshof geklagt, um zu erreichen, dass ein Adblocker (hier: AdBlock Plus) verboten werden möge. Die Richter lehnten das Anliegen ab. 

Ich habe eienrseits Probleme mit dem Adblocker Adblock Plus, weil dessen Verhalten ('Schöne Einnahmequelle haben sie da. Wäre schade, wenn der etwas zustoßen würde') schon recht mafiös rüberkommt. Andererseits hat sich Werbung immer mehr zur Verbreitung von Malware entwickelt, und selbst da, wo keine direkte Schadsoftware verteilt wird, ist Werbung einfach nur noch nervig. Dass da Verleger rumheulen, die sich ja bekanntlich eine Zahlungspflicht für Google erlobbyiert (also gekauft) haben, dann aber auch bemerkt haben, dass das nicht zu ihrem Konzept passt, die Personen zu verkaufen, die ihre Webseiten aufsuchen, das entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Übrigens: Blöd hat gerade erst von einer Landesmedienanstalt Prügel bezogen, weil sie einen Internet-Sender, also Rundfunk betrieben haben. Die Ironie, dass die Firma, die Öffentlich-Rechtlichen Radio- und TV-Sendern Texte im Web verbieten lassen hat, beim Betrieb von Rundfunk erwischt wurde, ist auch nochmal stark.

Aber zurück zum Spam. Denn nichts anderes ist Werbung. Nervige, unerwünschte, Bandbreiten- und CPU- oder sogar Akku-fressender Spam. Und dagegen darf man sich wehren, sagt der BGH. Die Spammer von Springer wollen das noch vor die Verfassungsrichter schleppen. Wobei mich interessieren würde, wo sie ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Gewinn drin erkennen wollen.

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