Sicher im Rechtssinne
Erinnert ihr euch noch an BeA, das Besondere elektronische Anwaltspostfach? Wo zwar dran steht, dass die Post (ich weigere mich, das als Mail zu bezeichnen) verschlüsselt wäre, aber nicht erwähnt wird, dass sämtliche Verschlüsselung nur zu einem zentralen Server geht, der dann "umschlüsselt" und damit für Schnüffler besonders spannend ist? Das hatten die Richter vom BGH nun anzuschauen, inwiefern so eine Ende-zu-Server-Verschlüsselung überhaupt sicher genannt werden kann, und das Gericht befand: Pascht scho. Weil, die gewählte beA-Architektur wäre ja "sicher im Rechtssinne". Mich erinnerte das an eine Kanzlerin, die vor zehn Jahren sich nicht entblödet hat, vor der Presse zu sagen "wir können nicht sagen, sie [die Atomkraftwerke] sind sicher. Sie sind sicher."
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