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Rundfassungsbruch

Letzten Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil verkündet, wo es im Kern um die Frage ging, ob den Öffentlich Rechtlichen Sendern mehr Geld zusteht, wie von denen beantragt (und allen Ländern außer Sachsen-Anhalt beschlossen). Das Gericht stellte fest: Den Sendern steht das Geld zu, Sachsen-anhalt hätte den Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht einfach ignorieren dürfen, wie es der Minnisterpräsident Haselhoff getan hat, als sich abzeichnete, dass eine gewisse cdU lieber mit der AFD stimmen würde als der Koalition, der anzugehören man behauptete. Einerseits jubeln da die Sender, denen ab 20. Juli nun zusätzliche Einnahmen zufließen (nicht schon zum Jahreswechsel, weil so dringend war das dann wohl doch nicht). Andererseits mault der Haselhoff, der gerade versucht, eine Regierung zu formen. Wäre ich da Politiker eienr potentiellen Koalitionspartei würde ich ja von dem Herrn eine deutliche Erklärung verlangen, wie er denn beabsichtigt sicherzustellen, dass der Rest der Fraktion ihn nicht auch wieder im Regen stehen lassen würde.

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