Verfassungsbruch
Mal wieder eine Meldung aus der 'tun Sie mal kurz überrascht, bitte'-Ecke: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das bayrische Gesetz für den dortigen Landesverfassungsschutz vor das BVerfG geklagt und teilweise Recht bekommen. Das Gesetz für das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz ist teilweise verfassungswidrig. Dass Ähnliches auch für andere Landesgesetze gelten könnte, darf man wohl vermuten, geurteilt ist es damit noch nicht. Weniger vermuten muss man bei der Frage, welche Partei für das verfassungswidrige Gesetz verantwortlich sein könnte (in Bayern regiert seit ungefähr ewig diese eine Regionalpartei, die keine bundesweite Relevanz hat), und ob das Urteil für die Verfassungsbrecher irgendwelche Konsequenzen haben könnte (natürlich nicht, wo denken Sie denn hin??!?). Und so ist mal wieder ein weiteres Stück Vertrauen in den sogenannten Rechtsstaat erodiert. Ja, das eine Gesetz ist dann weg, aber es wird nicht durch ein signifikant besseres Gesetz ersetzt werden, die Schnüffel-Fans werden bis an die Grenze der gerade noch Zulässigen gehen, und niemandem wird geholfen.
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