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Polifassungsbruch

Meldung vom 1. Februar: Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit dem Polizeigesetz vom Mecklenburg-Vorpommern befasst, was beispielhaft für andere Gesetze über die ausgeweiteten Rechte von Polizeien diente. Stellt sich raus: Die Richter fanden Überwachungsmaßnahmen ohne konkrete Taten, sondern im Vorfeld nicht so geil. Oberflächlich betrachtet, lehnen die Richter nicht sämtliche Schnüffeleien pauschal ab, verlangen aber jeweils konkrete Gründe für die. Auch mit in dem Gesetz: Onlineverwanzung und Einbruchsrecht, mit denen die Polizei ja geheimdientlich tätig werden kann. Beide Paragraphen sind aber vom Gericht bemängelt worden.

Frage, die sich mir mal wieder stellt: Wird das verfassungswidrige Gesetz irgendwo Konsequenzen haben? Und ich meine nicht nur, dass das in ähnlicher Forme einfach nochmal durch das Parlament gedrückt wird? Und warum nicht?

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