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Suizerbot

Am 7. hat das Bundesverwaltungsgericht mal zu einer Klage von zwei Personen geurteilt. Die wollten ihren Leben medikamentös ein Ende bereiten, was laut früheren Urteilen des Bundesverfassungsgericht jedem Menschen zusteht. Die Verwaltungsrichter haben aber geurteilt, dass den Klägern keine tödlich wirkenden Medikamente gegeben werden müssen. Und damit steht das BVerfG-Urteil auf selbstbestimmtes Lebensende wieder unerfüllt rum, weil dem theoretischen Recht auf Lebensende keine schmerzfreie Medikation zur Verfügung steht. 

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