Cloudhafter
Es gibt mal wieder ein absurdes Gerichtsurteil für die Content-Mafia: Dieses Mal betrifft es immerhin keinen DNS-Betreiber, sondern Cloudflare, bei denen wohl eine Webseite Kunde war, auf der auch ein beanstandetes Album zum Download angeboten wurde. Jedenfalls hat das OLG Köln (war das nicht die gleiche Region, die bei Redstube schon gründlich ins Klo gegriffen hat?) geurteilt, Cloudflare wäre Täter von Urheberrechtsverletzungen.
Da möchte man doch das Gericht mal fragen, wie sich die Leute da vorstellen, dass Cloudflare und andere Firmen, die beim Hosting großer Datenmengen helfen, sicherstellen sollen, dass sie nicht ungewollt urheberrechtlich verfolgte Inhalte hosten. Das wird nämlich sehr schnell sehr unmöglich. Aber so Richter müssen sich ja keine Gedanken über Realität machen. Offensichtlich.
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