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Funkzenicht

Wenn neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, wird das ja oft damit verbunden, dass die nur für ganz schwere Verbrechen eingesetzt werden würde. Aber kurz danach wird der Anwendungsbereich dann erweitert bis Staatswanzen für Falschparker genutzt werden. Die Funkzellenabfrage wird von der Polizei schon eingesetzt als wäre sie für jedes Verfahren erlaubt. Dazu meinte der Bundesgerichtshof gerade, dass damit verbundene Beweismittel nicht verwertbar sind. nicht berichtet wird, dass die Polizisten, die die geltenden Gesetze nicht eingehalten haben, mit Konseqenzen zu rechnen hätten. Vermutlich deswegen, weil sie das nicht müssen. 

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