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Das europäische Netz und die Meinungsfreiheit

Wenn eine Firma (die ich hier einfach mal Euroweb nennen will) einen Blogger (den ich einfach mal Jens Scholz nennen will) abmahnen will, weil er "(a) ein schädigendes Verhalten gegenüber dieser Firma gezeigt, (b) in verschiedenen Beiträgen und Kommentaren unwahre und beleidigende Behauptungen über diese Firma verbreitet, die diese auf das übelste herabwürdigen und verunglimpfen würden sowie (c) die Firma unter Behauptung unwahrer Tatsachen angeschwärzt" (Zitat vom lawblog etwas abgewandelt) haben soll, dann wäre es nur sinnvoll, wenn diese Firma ihren Anwalt in der Abmahnung die konkreten Punkte benennen lassen würde, in denen sie meint, die oben beschriebenen Untaten entdeckt zu haben. Wenn diese Firma vergisst, ihren Anwalt übermitteln zu lassen, was genau ihr in dem Blog missfällt, dann verwundert mich das als juristischem Laien, der ich nunmal bin. Entsprechend kann ich mit dem Antwortschreiben eines bloggenden Anwaltes ziemlich leicht Sympathie empfinden.

Und falls Sie, liebe Vertreter der Firma, die ich einfach mal Euroweb genannt habe, meinen, ich würde Ihnen mit diesem Eintrag böses wollen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag nur meine persönliche Meinung widerspiegelt, deren Äußerung nach dem bestehenden Grundgesetz geschützt ist.


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