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BGH revisioniert Tauss-Urteil nicht

Laut Spongel hat der BGH die Revision von Jörg Tauss gegen dessen Urteil wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften abgelehnt. Damit sind auch schon alle Gerichtsinstanzen ausgereizt, und es bleibt nur der (theoretische?) Weg vor das Bundesverfassungsgericht, wenn Tauss höchstrichterlich klären lassen will, ob ein Bundestagsabgeordneter sich selbst verbotenes Material beschaffen darf, um zu prüfen, ob BKA und Innenminister die Abgeordneten belügen.

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