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Kreuzungsparken

Auf dem Kreuzungsbild von neulich war nicht so gut zu erkennen, dass es sich bei der Stelle um eine Kreuzung handelt. Deswegen habe ich eben noch ein Bild gemacht, auf dem (mal wieder) jemand mitten in der Kreuzung parkt:

Da *sollte* man einfach nicht parken

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Kommentare

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Sandra am :

Man sollte nicht nur nicht, man darf auch nicht.

§ 12 StVO
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html)

Arne am :

Müsstest du nicht das Kennzeichen dieses Kraftfahrzeuges unkenntlich machen?

Andre Heinrichs am :

Das scheint den Fahrer des Autos aber nicht im geringsten zu stören.

Andre Heinrichs am :

Ich wüsste nicht, wieso ich das müssen würde. Meines Wissens gibt es kein Recht, unerkannt falsch(siehe Kommentar #1) zu parken. Persönlichkeitsrechte besitzt ein Auto ja wohl auch nicht, und der Fahrer ist auch nicht zu sehen. => Wenn mir nicht gerade jemand einen triftigen Grund nennen kann, dann lasse ich das Bild so stehen.

Sandra am :

Nicht jeder kann sich den Halter zum Fahrzeug ermitteln lassen. Da sind die Persönlichkeitsrechte (des Halters) m.E. gewahrt. Davon abgesehen: Ich kann es überhaupt nicht lesen.

Andre Heinrichs am :

Ich könnte jetzt gemein sein, und Dir die Nummer verraten (Irgendwie kann ich das auch auf dem kleinen Bild lesen), aber dann würde Tante Google das auch finden können...

Tina am :

Der Fahrer trägt sicher einen Hut...

Andre Heinrichs am :

Ich kenne den Fahrer (Fahrerin?) nicht, deswegen weiß ich auch nichts über dessen/deren Kopfbedeckungen.

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