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Polizei-Wehr

Aus der 'meine Hand strebt auf meine Stirn zu'-Ecke: Der ehemalige Chef der Polizei in Rosenheim wurde kürzlich verurteilt, weil er einen 15-jährigen Jungen verprügelt haben soll. Das Urteil fiel mit 11 Monaten auf Bewährung noch mild genug aus, dass der Mann weiter verbeamtet bleiben durfte, aber das war dem Herrn offenbar noch zu hart. Er hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Ich hoffe mal, dass das nächste Gericht das Urteil tatsächlich ersetzt, und zwar durch eins mit mindestens 12 Minaten Strafe, womit dem (mutmaßlichen) Gewalttäter in Uniform selbige dauerhaft abgenommen wird.

Und weil es mir auch hier wieder auffällt: Von den Überwachungs-Fans aus den diversen Polizeigewerkschaften habe ich auch zu diesem Fall keine Aussage wahrgenommen. Dabei wäre es so einfach, sich von Gewalttätern zu distanzieren (so in der Art "Wenn die Vorwürfe sich bestätigen sollten, distanzieren wir uns aufs Schärfste"). Dass die Gewerkschaften das nicht tun, sagt auch etwas aus.

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Kommentare

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Carsten R. Hoenig am :

Danke fürs Verlinken.

Zu der geäußerten Hoffnung, der BGH würde aus der "11" eine "12" machen: Das funktioniert hier mit Sicherheit nicht, weil das Urteil in der Rechtsmittelinstanz - also hier in der Revision - nicht "verbösert" werden darf - solange nicht auch die Gegenseite, also die Staatsanwaltschaft, nicht auch die Revision betreibt.

In "unserem" Fall hat die Staatsanwaltschaft zwar 1 Jahr und 9 (?) Monate beantragt, aber gleichwohl kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Es kann für den Verurteilten also nur besser werden ...

Ein Trost aber: Nur etwa 10% aller Revisionen haben Erfolg.

Andre Heinrichs am :

Das heißt, das schlimmste, was dem Mann jetzt droht sind die Kosten der Revision? So richtig gerecht finde ich das aber nicht.

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