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Wanzunerlaubt

Für den Podcast hatte ich die Meldung schon, aber ich kann sie auch nochmal im Text mitnehmen. Eine Firma wollte die Rechner verwanzen (in Innenministerial nennt man das ja 'Quellen-Telekommunikationsüberwachung') und hat da Spionagesoftware drauf installiert, die alle Eingaben mitgeschrieben hat, sowie regelmäßige Screenshots, genau wie eine Bundeswanze. Aus dem ,was die Wanze so mitgeschrieben hat, hat die Firmenleitung (oder der 'Menschliche Wertstoffe'-Bereich der Firma) beschlossen, einen Angestellten rauswerfen zu wollen. Der fand, das mit der Wanze dürfte sich mal ein Arbeitsrichter ansehen, inwiefern das so in Ordnung geht. Stellt sich raus, das Bundesarbeitsgericht findet, dass Rechnerverwanzung nicht geht, auch nicht, wenn sie angekündigt wird. Einzige Ausnahme: Wenn die Firma einen Verdacht auf Straftaten hat. Ich sehe da jetzt einige Firmen hektisch in Aktivität verfallen, weil die konkret verklagte Firma garantiert nicht die einzige ist, die bisher sehr locker mit der informationellen Selbstbestimmung ihrer Angestellten umgegangen ist. Ohne in Details zu gehen, gab es bei meinem alten Arbeitgeber auch mal abstruse Auswüchse von Überwachungswünschen. Bundeswanzen standen da zwar nicht zur Debatte, aber ganz fernliegend finde ich das nicht, dass übereifrige Aufseher ihren Untergebenen unangemessen in die Rechner glotzen wollen. Ich kann ja mal die Berichte beim Betriebsrat vorbeitragen, ob die mal bei den Menschlichen Wertstoffen darauf hinweisen können, dass es da ein Urteil gibt, wo die menschlichen Wertstoffe sich besser dran halten sollten. Wäre doch peinlich, wenn raus käme, dass es Firmen gibt, die so wenig von ihren Angestellten halten, dass sie die verwanzen... (*: Menschliche Wertstoffe: ugs. Human ressources)

Lawblog dazu, Heise dazu, Tagesschau ebenfalls