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dringend benötigt

Das Landgericht Frankfurt hat es abgelehnt, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die Arcor dazu aufgefordert hätte, den Zugriff auf Google zu sperren. Und was hat der Antragsteller, ein gewisser Tobias Huch dazu zu sagen? Das hier: "Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe." Schnell, gebt ihm Hirn!

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Kommentare

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doppelfish am :

Ach, er nu' wieder. Huch.

Andre Heinrichs am :

Ja, er nu wieder. Aber wie's aussieht, meint er das ernst.

doppelfish am :

Es ist immer ernst gemeint, wenn einer schreit, "Denkt denn niemand an die armen Kinder?!?einseinselfzwölf". Das ist ja das Problem.

doppelfish am :

So, jetzt hab' ich Hunger.

doppelfish am :

Bist Du etwa einer von denen?

doppelfish am :

Oh, Du bist rein pflanzlich? Hui ...

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