dringend benötigt
Das Landgericht Frankfurt hat es abgelehnt, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die Arcor dazu aufgefordert hätte, den Zugriff auf Google zu sperren. Und was hat der Antragsteller, ein gewisser Tobias Huch dazu zu sagen? Das hier: "Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe." Schnell, gebt ihm Hirn!
Kommentare
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Andre Heinrichs am :
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