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Grundsatz-Bulshytt

Was zum *PIEP* soll denn bitte eine 'Grundsatzregelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz' sein, die die Regierung noch fix ins Datenschutz-Gesetz kritzeln will? Sowas wie "Eigentlich dürfen Arbeitnehmer nicht bespitzelt werden(*)"? Und das (*) erklärt dann: "Gilt nicht, wenn dem Arbeitgeber irgend ein halbwegs plausibler Grund einfällt, wenn er erwischt wird."

Glaubt irgend jemand ernsthaft, Schäuble würde sich auch nur halbherzig um Datenschutz bemühen? Wenn es darum geht, dass er Bürger bespitzeln will, dann braucht so ein Gesetz nicht lange, aber ein Gesetz, in dem Arbeitnehmer vor einer Beschnüffelung durch ihren Arbeitgeber geschützt werden sollen, das kann natürlich nicht mehr in den sieben Monaten bis zur Wahl noch geschrieben werden. Nach der Wahl wird es doch mit Sicherheit nochmal knapp vier Jahre dauern, bis ein solches Gesetz auch nur in die Nähe des Bundestages gerät.

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