Zensursulas Gesetz
Völlig unterraschend hat das Kabinett heute das Zensureinführungsgesetz beschlossen. Damit wird jetzt also das verfassungswidrigste Gesetz seit langem im Bundestag demnächst diskutiert werden. Wer darauf hofft, dass dort noch eine Stimme der Vernunft auf die Abgeordneten einwirken möge, dürfte ziemlich enttäuscht werden, denn bekanntlich darf niemand gegen das Gesetz sein, der sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, ein Kinderficker Kinderporno-Befürworter zu sein.
Nachdem zu dem Gesetz schon alles gesagt scheint, verweise ich einfach mal auf den Kommentar von Twister, die sich mit ein paar Details befasst, die ich in der Ausführlichkeit noch nicht gelesen habe.
Übrigens vermisse ich in dem Gesetzentwurf ein Detail, was im ersten geleakten Entwurf noch enthalten war: Eine Regelung, die dem BKA das Recht (und die Pflicht) einräumt, die ominöse Sperrliste zu führen. Das heiß0t, das BKA soll laut dem 'Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen' zwar die Filterliste liefern, aber im BKA-Gesetz findet sich eben keine Regelung, die das BKA auch dazu berechtigt, Kinderporno- (und andere, der Regierung gerade unangenehme) Seiten zu sammeln, ibn irgend welche Listen zu stecken, und diese als Filterlisten an die ISPs zu verschicken. Ich bin ja kein Jurist (und spiele auch keinen im Fernsehen), aber wäre so eine Ermächtigung nicht notwendig? So sieht das gesamte Gesetz jedenfalls sehr offen für Erweiterungen aus, kann also auch für beliebige andere Inhalte verwendet werden, die neben BKA dann eben die Medienmafia, Glücksspiel-Firmen oder Regierungsparteien in die Liste einfügen dürfen.
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