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nicht verlinken

Wer nicht irgendwann eine Hausdurchsuchung am Hals haben will, darf einfach eine Böse Sache nicht tun: Irgendwohin verlinken. Okay, genau genommen dürfen wir das schon ein paar Tage länger wissen, aber die Hausdurchsuchung beim Betreiber von wikileaks.de wird laut Udo nur damit begründet, dass er mit der Weiterleitungsdomain ja auf eine Seite verlinkt habe, über die man auf eine Liste mit Links kommen könne, unter denen auch mindestens ein (klickbarer) Link sei, unter dem man kinderpornografisches Material erhalten/einsehen könnte.

Dumemrweise ist das Prinzip des world wide web die Verlinkung. Genau das als Vorwurf zu nutzen (und damit eine Hausdurchsuchung, also einen starken Eingriff in die Rechte eines Bürgers zu rechtfertigen), das zeigt mal wieder, dass die Strafverfolger ähnlich unseren Volksverkäuferntretern schlicht und ergreifend das Internet gar nicht verstanden haben. Muss man eigentlich noch darauf hoffen, dass die Verantwortlichen noch lernfähig sind? So wirkt die Hausdurchsuchung jedenfalls stark nach Einschüchterung. Aber vielleicht war genau das ja auch beabsichtigt.

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Compyblog am : Verlinker verlinken... (3)

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Das Landgericht Karlsruhe hat dieses Internet-Dingens offensichtlich nicht verstanden. So ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass eine Hausdurchsuchung bei jemandem rechtens ist, der auf einen Blogeintrag verlinkt, in dem ein Link auf Wikileaks en

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