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Verlinker verlinken... (3)

Das Landgericht Karlsruhe hat dieses Internet-Dingens offensichtlich nicht verstanden. So ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass eine Hausdurchsuchung bei jemandem rechtens ist, der auf einen Blogeintrag verlinkt, in dem ein Link auf Wikileaks enthalten ist, wo Zensurlisten verfügbar sind, die auch irgendwo Links auf Seiten enthalten, die kinderpornografische Schriften (oder Bilder) enthalten. Genau genommen geht es um Episode eins der Verlinker-Serie.

Mit dem Beschluss, mit dem ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Pforzheim angegangen werden sollte, zeigt das Landgericht Karlsruhe, dass es die Natur des WWW nicht verstanden hat, in dem ja gerade die Verlinkung eine wesentliche Rolle spielt. Wenn man nun aber für Inhalte verantwortlich gemacht wird, die über einen Link auf eine Seite erreichbar sind, die auf eine weitere Seite verlinkt, die auf eine weitere Seite verlinkt, die auf noch eine Seite verlinkt, auf der Böse Inhalte enthalten sind, dann wird damit de fakti jegliche Verlinkung gefährlich. Außerdem stellt sich die Frage, wie es mit Inhalten aussieht, die zum Zeitpunkt, als man den Link gesetzt hat, noch nicht über mehrere Zwischenschritte erreichbar waren. Und über wie viele Ebenen muss man selbst Links verfolgen, um sicher sein zu können, dass auf den verlinkten Seiten maximal Blümchenwiesen ohne Menschen zu sehen sind?

Oder anders ausgedrückt: Das Urteil ist so absurd, dass es selbst der ohnehin aufgeheizten Zensur-Debatte noch die Krone aufsetzt.

Teil zwei der Verlinker-Serie darf ich bestimmt noch verlinken, immerhin habe ich den Text ja selbst geschrieben.

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